Betreuungsgutscheine

Ab 1.8.2019 können Sie bei uns Ihre Betreuungsgutscheine einlösen.

Hier das System Betreuungsgutschein kurz erklärt:

Was ist ein Betreuungsgutschein?
Die Eltern erhalten einen einkommensabhängigen Gutschein, den sie bei der Tagesfamilienorganisation oder Kindertagesstätte ihrer Wahl einlösen können. Der Gutschein vergünstigt so die Betreuungskosten in Tagesfamilien und Kitas.

Wer bekommt einen Betreuungsgutschein?

  1. Die Steuergemeinde der Eltern muss beim Betreuungsgutscheinsystem mitmachen. Dies sind in der Region Thun:
    Oberhofen
    Hilterfingen
    Heiligenschwendi
    Sigriswil
    Heimberg
    Thun
    Steffisburg

  2. Die Familie braucht die Betreuung
    Ein Betreuungsbedarf ist dann gegeben, wenn andernfalls Familie und Beruf nicht vereinbart werden können. Bei Alleinerziehenden muss das Arbeitspensum mindestens 20%, bei Paaren 120% betragen. Soll ein Gutschein für ein Kind ab dem Kindergarten beantragt werden, muss das Arbeitspensum 40% bzw. 140% betragen.
  3. Die Familie benötigt aufgrund ihrer finanziellen Situation Subventionen
    Betreuungsgutscheine werden nur an Familien mit einem massgebenden Einkommen bis zu 160‘000 Franken ausbezahlt. Das massgebende Einkommen wird gleich wie heute auf Basis der Einkommens- und Vermögensverhältnisse der Eltern sowie der Familiengrösse berechnet.
  4. Das betreute Kind gehört zur Zielgruppe der Betreuungsgutscheine
    Wenn das Kind in den Kindergarten eintritt, übernimmt in vielen Gemeinden die Tagesschule die Betreuung vor, zwischen und nach den Unterrichtsstunden. Die Gemeinden sind ab einer gewissen Nachfrage verpflichtet, Tagesschulangebote anzubieten. Betreuungsgutscheine für den Besuch einer Kita finanziert der Kanton deshalb längstens bis zum Ende des Kindergartens mit. Betreuungsgutscheine für Tagesfamilien können von den Gemeinden auch an Kinder ab der ersten Klasse ausgegeben werden. Dies, da Tagesfamilien oftmals Zeiten abdecken, die Tagesschulen nicht anbieten können.

    Die Gemeinden können die Zielgruppe auch enger fassen und z.B. beschliessen, Betreuungsgutscheine für Kitas nur an Eltern von Vorschulkindern auszuzahlen oder Gutscheine bei Tagesfamilien nur zu finanzieren, wenn es für ein Kind keine Tagesschulmodule gibt.

Wie wird der Betreuungsgutschein berechnet?
Der Betreuungsgutschein wird für ein bestimmtes Pensum sowie in einer einkommensabhängigen Höhe ausgestellt. Die maximale Höhe des Gutscheins beträgt 8.50 Franken für eine Stunde Betreuung durch eine Tagesfamilie und 100 Franken pro Tag für einen Kita-Platz. Die Eltern zahlen in jedem Fall mindestens 70 Rp.  pro Stunde bzw. 7 Franken pro Tag selber an die Betreuungskosten.

Wie beantrage ich einen Betreuungsgutschein?
Die Familie sucht einen Betreuungsplatz bei einer Tagesfamilienorganisation oder in einer Kita, die am System teilnimmt. Danach stellt sie per Webapplikation kiBon oder auf Papier einen Antrag in ihrer Wohngemeinde für einen Betreuungsgutschein.

Liegt die Platzbestätigung der Tagesfamilienorganisation bzw. der Kita vor, prüft die Gemeinde den Anspruch und stellt den Gutschein aus. Die Tagesfamilienorganisation oder die Kita zieht den entsprechenden Betrag von der monatlichen Rechnung an die Eltern ab. Der Gutschein wird den Eltern nicht direkt ausbezahlt.

In Gemeinden, welche die Betreuungsgutscheine limitieren, müssen sich die Eltern unter Umständen auf eine Warteliste setzten lassen.

Weitere Informationen finden Sie auf folgenden Webseiten
Flyer Info Betreuungsgutscheine
oder
fambe.sites.be.ch
oder
gef.be.ch

Fragen? Rufen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne weiter.
Doris Glogger / Tel. 033 336 36 75 / info@edv-glogger.ch